Weitere Einschränkungen notwendig
Ein erster Schritt ist getan, die Belästigung durch herumliegende Elektroroller zu stoppen. Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren (ab April 2022) macht es für die Anbieter dieser Spielzeuge weniger lukrativ, auch die Außenstadtbezirke damit zuzumüllen.
Die verhältnismäßig geringfügige Gebühr löst aber nicht das Problem, dass die Dinger an bestimmten Orten besonders verkehrsgefährdend sind. Vor allem im Hiltruper Bahnhofstunnel haben sie überhaupt nichts verloren. Der Tunnel ist ohnehin eng. Am tiefsten Punkt, wo alle Radfahrer ein hohes Tempo fahren, ist inzwischen das Gitter zwischen Rad- und Gehweg entfernt. Hier kommen sich schnelle Radler und die Bahnreisenden, die in Pulks vom Bahnsteig in den Tunnel gehen, gefährlich nahe. Aus gutem Grund werden hier keine Fahrräder abgestellt, für sie gibt es auf beiden Seiten der Bahn mehr oder weniger brauchbare Abstellmöglichkeiten.
Wenn der Rat also demnächst über die Gebühren-Satzung diskutiert, sollte er auch über Maßnahmen gegen Roller im Tunnel reden. Für die Anbieter dürfte es kein Problem sein, den Einsatzbereich der Roller entsprechend einzuschränken. Strom aus, wenn der Roller in den Tunnel einbiegt! Wer sich nicht daran hält, sollte zur Kasse gebeten werden: Verkehrsbehindernd geparkte Roller müssen vom Ordnungsamt abgeschleppt werden.
Das gleiche muss auf schmalen Bürgersteigen gelten. Vorrang haben hier nun mal die Fußgänger. Familien mit Kinderwagen, kleinen Radfahrern und behinderten Menschen ist es nicht zuzumuten, eines verqueren Elektrorollers wegen auf die Straße auszuweichen. Für Sehbehinderte sind die Roller darüber hinaus eine akute Gefahr.