Kein Service für Radler
Wann ist die Verzweiflung größer: Wenn man mit seinem Fahrrad und Reservierung auf dem Bahnsteig steht und kein Zug fährt? Oder wenn man von der Bahn wissen will, ob man dann – mit Rad – ins Taxi steigen darf?
Nun, die Bahn ist in puncto Verzweiflung nicht zu toppen. Der Kunde hatte den absoluten Null-Service erlebt, als er mit dem Rad in Urlaub fuhr und der gebuchte Zug ausfiel. Er hatte danach mehrfach schriftlich bei der Bahn angefragt, welche Fahrgastrechte er in einem solchen Fall hat: Muss man sich dann in sein Schicksal fügen und zu Hause bleiben oder kann man auf Kosten der Bahn mit dem Taxi fahren?
Die Bahn antwortete nicht. Der Kunde verbuchte das auf dem Konto „so ist die Bahn eben“. Dann, mehr als einen Monat nach seiner ersten Anfrage, kam doch noch eine Antwort. Absender war das „Servicecenter Fahrgastrechte“ – der Inhalt des Briefs war aber eher eine Nachricht aus Absurdistan. Der Kunde möge Angaben und Belege schicken, damit man einen Anspruch auf eine Entschädigung prüfen könne! Eine Entschädigung will der Kunde nicht, er hatte sich auf eigene Faust durchgeschlagen; der Kunde will nur wissen, wie er sich beim nächsten Zugausfall – die Wahrscheinlichkeit ist ja nicht so klein bei der Bahn – verhalten soll: Reise mit Fahrrad abbrechen oder Taxi?
So geht der Fall in die nächste Runde, die nächste Anfrage ist unterwegs zum „Servicecenter Fahrgastrechte“. Vielleicht findet sich doch noch ein Eisenbahner, der eine schriftliche Anfrage lesen, den Inhalt verstehen und beantworten kann?
Und vielleicht auch einer, der mit Geld umgehen kann?
(Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am 13.9.2018.)