Kommt die Nachrüstung im Bestand?
Eine technische Nachrüstung eines SCR-Katalysators ist nicht geplant, das war vor einem halben Jahr die barsche Anwort von Daimler und den anderen Autoherstellern. Nein, junge gebrauchte Euro 5 – Diesel wollte die Industrie nicht mit besserer Technik nachrüsten, der Kunde sollte selbst zusehen, wie er mit Fahrverboten fertig wird. Kauf dir doch ‚nen neuen, schrie uns die Reklame dreist ins Gesicht. Unterstützt wurde die Automobilindustrie in dieser Position vom CSU-Verkehrsminister, nur die SPD-Umweltministerin redete Tacheles: Die Industrie muss nicht nur Software, sondern notfalls auch Hardware nachrüsten.
Nun sind es nur noch wenige Tage, bis das Bundesverwaltungsgericht über Fahrverbote entscheidet, es könnte ganz schnell ernst werden. Den Koalitionsverhandlern von Schwarz und Rot kann man viel vorwerfen, aber bei diesem Thema haben sie nicht geschlafen und im Entwurf des Koalitionsvertrags festgehalten:
„Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand. Wir werden im Jahr 2018 auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Hardware- Nachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe „Technische Nachrüstung“ und den weiteren Entscheidungen des „Diesel-Gipfels“ sowie aller rechtlicher Fragen der Zulassung, Gewährleistung und Kostentragung sowie in Kenntnis von Gerichtsentscheidungen und den Entscheidungen auf europäischer Ebene über weitere Schritte zur NOx-Reduzierung, auch der technischen Nachrüstungen, entscheiden. Wir setzen uns dabei für ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften ein.“
Das ist keine Ankündigung konkreter Maßnahmen, aber man hat das Problem erkannt und verspricht, eine Lösung zu finden – wenn Fahrverbote kommen, soll es eventuell auch Hardware-Nachrüstungen von Diesel-PKW geben. Ein Schritt in die richtige Richtung.