Die Bundesregierung hat am 10.5.2017 beschlossen, dass für Einbrüche in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Zwar sind die Wohnungseinbrüche in Deutschland laut polizeilicher Kriminalstatistik 2016 erfreulicherweise um deutliche zehn Prozent zurückgegangen, und im ersten Quartal 2017 hat sich dieser positive Trend fortgesetzt. Aber weil es immer noch zu viele Einbrüche gab, müssen Wohnungseinbrüche noch besser bekämpft werden. Zu den nötigen Maßnahmen gehört, dass deutlich mehr Polizeistellen geschaffen und besetzt werden, wie es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen schon geschehen ist. Auch das Strafrecht soll verschärft werden, denn ein Wohnungseinbruch greift in die Intimsphäre des Opfers ein und hat damit – über die materiellen Schäden hinaus – schwere Folgen.
Strafrecht allein reicht aber nicht aus. Deshalb wird es auf Initiative von Bundes-Bauministerin Barbara Hendricks Zuschüsse für Einbruchschutzmaßnahmen geben. Wenn die Eigentümer von Wohnungen oder Häusern in besseren Einbruchschutz investieren, erhalten sie dafür einen Zuschuss von der KfW. Dies ist besonders wirkungsvoll: Einbrecher geben auf und verschwinden, wenn sie nicht schnell in die Wohnung gelangen. Bruchsichere Fenster oder stabile Schlösser sind der beste Schutz vor Einbrüchen. Von dem Förderprogramm sollen in Zukunft auch Mieterinnen und Mieter profitieren, auch kleinere Investitionen in den Einbruchschutz sollen sich lohnen.
Eine Förderung ist möglich ab einer Mindestinvestitionssumme von 500 Euro, der Zuschuss wird von zehn auf 20 Prozent der Investitionssumme erhöht.