Bundestagsfraktion: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern
Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres wird vier Jahre alt. Er trat am 1. August 2013 in Kraft. Das Mehr an Verlässlichkeit für Kinder und ihre Familien hat sich bewährt. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass der Anspruch auf ganztags ausweitet wird und auch für Grundschulkinder gilt:
„Wir wollen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern einführen. Das heißt, dass wir in gute und ausreichende Angebote an Krippen, Kitas, Kindertagespflege, Horten und Ganztagsschulen investieren werden. Es geht um die Weiterentwicklung dieser Angebote zu Orten des Spielens, Lernens und Lebens sowie um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Mit einem bundesweiten Gesetz will die SPD die Qualität in der frühkindlichen Bildung verbessern. mit gut ausgestatteten Angeboten der Kindertagesbetreuung sowie guten Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen, Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter.
Die Kita-Gebühren sollen nach den Vorstellungend der SPD schrittweise abgeschafft und die Familien entlastet werden, die jetzt noch für die Betreuung zahlen müssen.
Die Kommunen will die SPD bei der Finanzierung unterstützen, der Bund müsse sich angemessen am Fortschritt in der frühkindlichen Bildung beteiligen. Denn es gehe dabei um nicht weniger als um die Förderung zentraler Bedingungen unseres Zusammenlebens: wir wollen Kinder fördern, Eltern unterstützen, Integration ermöglichen, Armut verhindern und Wohlstand sichern.