Die Vermieterin möchte für die Studentenbude eine Mietkaution – nichts leichter als das, meint man. Ein Anruf bei der Sparkasse, das Formular für die Verpfändung des Sparbuchs könne man sich online herunterladen, ein Termin wird vereinbart. Vermieterin und Kautionsgeber unterschreiben das Formular, bis hierhin ist alles ganz einfach.
Hier passiert der erste Fehler: Die Vermieterin behält das für sie bestimmte Formular. Nachvollziehbar, aber falsch.
Zum vereinbarten Termin erscheint der Kautionsgeber in der Sparkasse. Nur der Sachbearbeiter nicht. Frau Sowieso übernehme das, heißt es. Der Kunde wartet. Nach 10 Minuten erscheint Frau Sowieso – der Sachbearbeiter habe heute in die Hauptstelle gemusst -, und alles ist kompliziert. Nein, das Sparbuch soll nicht auf den Namen der Studentin lauten, sondern auf den Namen des Kautionsgebers. Dieselbe Verpfändungserklärung wird noch einmal neu ausgefüllt, die muss der Kunde mitnehmen, noch einmal von der Vermieterin unterschreiben lassen und zurück bringen. Danach erst wird er das Sparbuch zugeschickt erhalten. Dreißig Minuten dauert das, zusammen mit der Wartezeit hat der Kunde 40 Minuten verbracht mit der Einrichtung eines Sparbuchs und dem Ausfüllen eines Formulars. Langsam begreift der Kunde, warum dieser Vorgang 30 Euro Gebühr kostet.
Wie man das teure Girokonto in ein billigeres Onlinekonto umwandeln kann, fragt der Kunde jetzt, wo er schon einmal da ist. Kein Problem, das Ausfüllen dieses Formulars dauert nur 15 Minuten.
Nach fast einer Stunde im Reich des Geldes geht der Kunde am Freitagnachmittag durch die Hitze nach Hause. Setzt sich an den Schreibtisch und fasst sich an den Kopf: Jetzt steht er selbst im Formular für die Verpfändung – aber an der falschen Stelle, als angeblicher Mieter der Studentenbude.
Gibt das die nächste Runde im Formularkrieg? Die falsche Angabe im ausgedruckten Formular ist schnell handschriftlich korrigiert, die Vermieterin und der Kautionsgeber werden wieder unterschreiben, aber was kommt dann? Alles von vorn, weil man per Hand nichts ändern darf? Es ist zum …
Immerhin kann der Kautionsgeber jetzt der Vermieterin ein Sparbuch schicken. Und ein paar Tage später bekommt er von der Sparkasse ein identisches zweites Sparbuch zugeschickt. Das muss wohl so seine Richtigkeit haben?