Die Planung für größere Infrastruktur-Vorhaben dauert. Dauert manchmal Jahrzehnte, mindestens aber Jahre. Hiltrup erfährt das einmal mehr am Beispiel der Prinz-Brücke. Eine quälende Diskussion haben Bezirksvertretung und Rat hinter sich. Fünf Jahre ist es her, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt in der Hiltruper Stadthalle die Planungsvariante 5 vorstellte: Abbruch der rostzerfressenen alten Stahlbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal, Ersatz durch einen schlanken Neubau für Fußgänger und Radfahrer, Anbindung des Industriegebiets Nobelstraße über die Straße.
Zwei Jahre später hatten die Grünen in Münsters Rat sich endlich durchgesetzt: kein Baum sollte fallen, die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern spielte keine Rolle, der Koalitionspartner SPD im Rathaus musste aus Gründen des Koalitionsfriedens mit.
Anfang 2016 dann die nächste Kehrtwende. Grün pfiff auf die Zusammenarbeit mit Rot, Rot pfiff auf die unsichere Planungsvariante, die von Grün hochgehalten wurde – eine überwältigende Mehrheit stimmte nun für Variante 5. Der Vernunft eine Brücke titelte die SPD Hiltrup-Berg Fidel, und auf ihre Initiative hin sprach sich jetzt auch die Bezirksvertretung Hiltrup für die vernünftige Planung des Wasser- und Schifffahrtsamtes aus. Der Ratsbeschluss vom 17.2.2016 war dann der Schlusspunkt der münsterschen Debatte.
Und dann? Eine gute Frage. Still ruht die rostige Prinz-Brücke, könnte man sagen. Bevor die Bagger rollen können, muss die Planung durch einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss besiegelt werden, und das – dauert.
Eine Nachfrage bei der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, angesiedelt bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Münster, lässt auch für die nächsten Monate gemächliches Tempo erwarten: „Die Durchführung eines Erörterungstermins für das Vorhaben „Ersatz Prinz-Brücke“ ist derzeit im 2. oder 3. Quartal 2017 geplant. Somit ist mit einem Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr zu rechnen.“
Wie es dann weitergeht, bleibt unklar. Wird gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, kann das unter Umständen weitere Verzögerung bedeuten. Allerdings: der Rost nagt, er lässt der alten Brücke nicht mehr viel Standfestigkeit = Zeit, die Behörde könnte noch während eines Klageverfahrens die vorläufige Vollziehung anordnen und mit dem Bau beginnen – oder auch nicht.
Der Firma BLR, deren Laster zur Zeit noch die alte Prinz-Brücke benutzen können, müsste es langsam mehr als ungemütlich werden. Was passiert, wenn der Brücken-TÜV die rote Karte zieht? Sollen die Transporte von BLR dann mit dem Paddelboot über den Kanal gehen? Wer zahlt für diese Schäden?
(Die Geschichte der Prinzbrücke und den aktuellen Sachstand finden Sie hier.)