Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die ohne Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil auskommen müssen, erhalten in Zukunft für ihre minderjährigen Kinder länger Unterhaltsvorschuss. Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehenden beschlossen. Danach entfallen die bisherige Altersgrenze von zwölf Jahren und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren. Schon ab Juli 2017 profitieren Alleinerziehende von der Verbesserung.
Es ist für die Alleinerziehenden egal, ob Unterhaltsverpflichtete nicht zahlen können oder nicht zahlen wollen. Wenn kein Geld vom Ex-Partner kommt, fehlt ihnen das Geld im Portemonnaie. Oft geraten sie und ihre Kinder dann in Armut.
Der Einsatz von Bundesfamilienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion hat sich gelohnt. Alleinerziehenden ist mit dieser neuen Regelung eine ihrer vielen Sorgen abgenommen. Denn die finanzielle Belastung endet nicht mit dem 12. Lebensjahr oder nach 72 Monaten. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Kosten – für Kleidung, Freizeit und anderes. Hier gibt es jetzt Planungssicherheit.
Diese Änderung beim Unterhaltsvorschuss ist eine weitere Hilfe für Alleinerziehende. Vorher waren zuletzt der steuerliche Entlastungsbetrag und das Kindergeld erhöht worden. Auch mit der höheren Bundesbeteiligung für mehr und bessere Kitaplätze wird die Situation verbessert.