KI-Assistent ohne Verstand

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Chatbot beim Hiltruper Handwerker

Künstliche Intelligenz erfasst alle Lebensbereiche. Der gewaltige Stromverbrauch dieser Technik, der Einbruch in die persönliche Sphäre – egal. Bis man im Alltag damit konfrontiert ist. Denn im Alltag braucht man Menschen und schnelle Lösungen für die kleinen Probleme oder Fragen.

Ein Beispiel aus der kleinen Welt eines Hauseigentümers in Hiltrup: Der Hiltruper Handwerker hat moderne Haustechnik geliefert und eingebaut. Sie ist nicht nur teuer, sondern auch kompliziert. Der Hauseigentümer hat zwei Fragen an den Handwerker, die sich jeweils mit Ja oder Nein beantworten lassen. Da der Handwerker auf Emails nicht reagiert, schreibt der Kunde einen Brief. Was dann passiert, gibt der folgende Beschwerdebrief des Kunden wieder.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 19.1.2026, 15:29h, habe ich Ihre Firma unter der Telefonnummer 02501 XXXX angerufen, nachdem ich zuvor einen Anruf aus Ihrem Hause nicht hatte annehmen können. Mein Anruf wurde von einer „KI-Assistentin“ angenommen. Die KI-generierte „Konversation“ verlief für mich unbefriedigend, da zunächst unklar blieb, ob ich mit einem Menschen oder einer Maschine verbunden war. Der Hinweis zu Beginn des „Gesprächs“, eine „KI-Assistentin“ sei am Telefon, hatte einen Überrumpelungseffekt und war nicht mit der Frage verbunden, ob ich mit der technischen Verarbeitung meiner Sprachdaten einverstanden war. Die „Gesprächs“-Reaktionen der KI waren nicht wirklich angemessen. Außerdem störten die eingespielten Hintergrundgeräusche, die vielleicht ein echtes Callcenter simulieren und Authentizität vortäuschen sollten.

Zwei Anmerkungen habe ich zu diesem Vorgang: Von einem mittelständischen Handwerksbetrieb meines Heimatortes erwarte ich persönlichen Kontakt und keine technischen Spielereien. Bei der von Ihnen gewählten Kontaktform ist eine Auftragsvergabe in Zukunft ausgeschlossen.

Mit dem Einsatz von KI am Telefon haben Sie ohne meine Genehmigung in meinen persönlichen Bereich eingegriffen. Das von Ihnen verwendete Spracherkennungsmodul läuft höchstwahrscheinlich mit der Software eines US-amerikanischen Unternehmens auf Rechnern in den USA bzw. unter Kontrolle der USA. Diese Software speichert und verarbeitet meine höchst persönlichen Sprachmuster. Möglicherweise stellt der von Ihnen verwendete „KI-Assistent“ den USA-Instanzen gleichzeitig meine Telefonnummer zur Verfügung. Sie haben den Instanzen der USA die Möglichkeit eingeräumt, auf meine persönlichen Daten zuzugreifen, sie mit anderen Daten zu verknüpfen und sie nach Belieben auch missbräuchlich zu verwenden, zum Beispiel auch Fake-Anrufe mit meiner „nachgemachten“ Stimme vorzunehmen.

Zur rechtlichen Bewertung: Sprachdaten sind biometrische Daten. Gemäß Art. 9 DSGVO ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, darunter biometrische Daten, ohne ausdrückliche Einwilligung untersagt. Für den vorliegenden Fall eines Chatbot gilt: Stillschweigendes Weitermachen stellt rechtlich keine Einwilligung dar. Die anrufende Person muss eine echte Wahl haben, d.h. das Unternehmen muss eine Alternative anbieten, etwa die direkte Weiterleitung an eine reale Ansprechperson.

Ich fordere Sie daher auf, mir die vollständige Löschung der bei dem o.a. Telefonat gespeicherten Daten nachzuweisen. Für die Zukunft erwarte ich von Ihnen eine Unterlassungserklärung mit dem Inhalt, dass die im Kontakt zwischen Ihrer Firma und mir anfallenden Sprachdaten – Sie sind mir gegenüber noch zur Gewährleistung der gelieferten [Anlage] verpflichtet – nicht aufgezeichnet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Nachzutragen bleibt, dass der von der „KI-Assistentin“ angekündigte Rückruf innerhalb eines Werktags nicht erfolgte.

Wenn das Schule macht…

Was KI sonst noch so treibt, zeigt ein anderes Beispiel aus der Hiltruper Geschichte, die Hiltruper Krawalle.

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