Infrastrukturgesellschaft: ein Missverständnis

Der Bundestag hat es beschlossen: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung von Bundesautobahnen wird auf eine Gesellschaft privaten Rechts übertragen, die Infrastrukturgesellschaft. Jetzt wird alles besser, kein Stau mehr, keine lästigen Baustellen?

Hohe Erwartungen werden da geweckt. Kanzlerin Merkel hat im Landtagswahlkampf NRW den unzutreffenden Eindruck erweckt, die Landesregierung bekomme den Autobahnbau nicht gebacken. Das war schon dreist, Ministerpräsidentin Kraft hat entsprechend empört reagiert: in NRW ist kein Geld liegen geblieben, was vom Bund finanziert wurde ist auch realisiert worden.

Wo Merkel es noch mit einer plumpen Schuldzuweisung versuchte, wecken die Westfälischen Nachrichten im Leitartikel vom 2.6.2017 („Lammerts Irrtum“) große Hoffnungen. Die Finanzierung der Fernstraßen solle neu und damit zentral geregelt werden, heißt es da, es gehe um die Zukunftsfähigkeit des Landes.

Man reibt sich die Augen, offensichtlich hat da jemand etwas missverstanden: es gibt in Zukunft weder mehr noch anderes Geld für die Autobahnen. Das Geld kommt wie bisher aus der LKW-Maut und aus Steuermitteln, und es wird auch in Zukunft durch den Bundestag und den Bundesverkehrsminister zugewiesen. Nach wie vor bestimmt der Bund, welche Projekte mit wie viel Geld geplant und gebaut werden. Was sich ändert: in Zukunft arbeitet eine weitere, zusätzliche Verwaltungseinheit in NRW an dem Straßennetz für Pendler und Lieferanten. Neben Kommunen, Kreisen und Landesstraßenbauverwaltung (Straßen.NRW) haben wir es jetzt auch noch mit der Infrastrukturgesellschaft in Berlin zu tun. Nicht mehr Geld also, nur eine Schnittstelle mehr. Ist das Zukunftsfähigkeit?