Bestrafung auch wenn nichts passiert
In Hagen hat gerade der Prozess gegen zwei Männer begonnen, die sich laut Anklage vor einem Jahr ein Autorennen in der Stadt geliefert und fünf Menschen verletzt hatten. Wegen der Gefährlichkeit solcher Aktionen wird jetzt das Strafrecht verschärft: die Möchtegern-Rennfahrer landen in Zukunft auch dann vor Gericht, wenn sie ihr Rennen ohne Unfall hinter sich bringen.
Am 1.6.2017 berät der Bundestag den von Nordrhein-Westfalen initiierten Gesetzesentwurf zur Bestrafung von Illegalen Autorennen. Damit kann noch vor der Sommerpause ein neuer Straftatbestand für die Teilnahme und Veranstaltung illegaler Autorennen geschaffen werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion will noch vor der Sommerpause die Veranstaltung und die Teilnahme an illegalen Autorennen unter Strafe stellen. Ein entsprechender Straftatbestand im Strafgesetzbuch ist nötig, denn bereits das bloße Veranstalten eines illegalen Autorennens oder die Teilnahme daran stellt eine große Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer dar. Die Teilnahme oder das Veranstalten eines illegalen Autorennens muss deshalb auch dann strafbar sein, wenn glücklicherweise bei einem solchen illegalen Rennen niemand verletzt oder gar getötet wurde. Bisher werden solche Verstöße nur als bloße Ordnungswidrigkeiten geahndet, wenn niemand dabei zu Schaden gekommen ist. Illegale Autorennen sind jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern eine massive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.