Stadt muss Vermieter regulieren und beaufsichtigen
Es hat ja schon lange gedauert, bis die Stadt Münster das Roller-Chaos zur Kenntnis nimmt. Überall stehen und liegen die Dinger herum, stehen und liegen „normalen“ Verkehrsteilnehmern im Weg. “Free-Floating-Modell” nennt sich das: Rollerfahrer dürfen alles, alle anderen müssen sehen wie sie zurecht kommen. Rollatoren, Kinderwagen, Rollstühle, kleine Kinder mit ihren Rädchen, sie alle sollen um die Roller herum auf die Fahrbahn ausweichen, wenn es nach dem Willen der Stadt und der Stadtwerke geht. Wen da was stört, der soll doch bei der Vermiet-Firma anrufen. Vielleicht kommt die ja am nächsten Tag und räumt das Ding weg.
Jetzt muss die Stadt darüber nachdenken. Nicht freiwillig, nein, die Stadt musste erst verklagt werden. Eine Gruppe der besonders vom Roller-Chaos Betroffenen ist zum Verwaltungsgericht gegangen.
Ab April 2022 will die Stadt Münster endlich Sondernutzungsgebühren für das E-Roller-Vermietgeschäft einführen. Bis dahin ist das E-Roller-Geschäft schlicht illegal, hat das Gericht der Stadt bescheinigt. Bis Ende März hat die Stadt also Zeit, über Lösungen nachzudenken. Wie will die Stadt erreichen, dass dieser Roller mit dem Kennzeichen „326 BVM“ und all die anderen Roller uns nicht mehr im Weg stehen – und stehen bleiben? Fantasie, liebe Verwaltung, bitte gut nachdenken!