E-Scooter: Gut gedacht, schlecht gelandet

Gefahr für Menschen mit Behinderungen

„Gut gedacht, aber falsch gelandet“, so bewertet Münsters SPD-Ratsfrau Marianne Koch, Vorsitzende der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), die vom Bundesverkehrsminister vorgeschlagenen Regeln für E-Scooter. „Mobilität ist wichtig. Dabei gilt es, bestimmte Regeln einzuhalten. Vorgaben des Gesetzgebers dürfen aber nicht dazu führen, dass das Gefährdungspotential im alltäglichen Verkehrsablauf steigt, sondern müssen im Gegenteil für einen bestmöglichen Schutz sorgen. Das gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen. Eine Anpassung des vorliegenden Verordnungsentwurfs ist daher sinnvoll.“

Marianne Koch begrüßt daher eine Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) zum Referentenentwurf der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass zukünftig eine Nutzung von Elektro-Tretrollern, sogenannten ‚E-Scootern‘, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 12 km/h, auf Gehwegen erlaubt sein soll. „Das gefährdet … Menschen mit einer Behinderung, die sich oftmals nicht auf eine gegenseitige Rücksichtnahme durch Gesten oder Blickkontakt mit den anderen, schnelleren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern verständigen können. Unfälle könnten zunehmen, auch in Münster“, gibt die SPD-Politikerin zu bedenken. Daher sei es wichtig, dass höchstens Schrittgeschwindigkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf Gehwegen gelte. „Nicht Schnelligkeit zählt, sondern Rücksichtnahme. Auch das ist gelebte Inklusion in der Mobilität“, so Marianne Koch abschließend.