Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots
Im letzten Augenblick hatte sich die CDU/CSU quergelegt: CDU/CSU wollten ein Gesetz verhindern, mit dem Probleme bei offenen WLAN-Netzen beseitigt werden sollen. Nun hat die Unionsfraktion endlich ihren schon lange nicht mehr nachvollziehbaren Widerstand gegen das WLAN-Gesetz aufgegeben: jetzt kann doch noch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages und der Digitalen Agenda umgesetzt werden.
Mit dem „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ kommt jetzt Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots. Diese erneute gesetzliche Klarstellung war notwendig geworden, nachdem eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erneut Fragen aufgeworfen hat.
Mit der nun erfolgten Klarstellung wird die Haftung derjenigen klar geregelt, die einen offenen Internetzugang anbieten. Darüber hinaus werden diese weitgehend von der Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit. Um einen Ausgleich für diejenigen zu schaffen, deren geistiges Eigentum widerrechtlich über das Netz verbreitet wird, gibt es eine neue Regelung: Die Rechteinhaber können in Zukunft per gerichtliche Anordnung den betreffenden WLAN-Anbieter verpflichten, die Nutzung zu sperren.
Schließlich sieht der Gesetzentwurf eine Klarstellung vor, dass WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen.
Offenes WLAN ist Teil einer offenen Gesellschaft und Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur. Das nun verabschiedete WLAN-Gesetz schafft endlich Rechtssicherheit für offene WLAN-Hotspots und leistet einen wichtigen Beitrag, offene WLAN-Hotspots zu fördern.