Offenes WLAN ist Teil einer offenen Gesellschaft und Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur. Es war und ist erklärtes Ziel der Bundesregierung und der Europäische Kommission, offene WLAN-Hotspots zu fördern. Anbieter von WLAN-Hotspots sind bislang mit Haftungsrisiken konfrontiert: wer haftet, wenn über dieses WLAN zum Beispiel illegale Downloads laufen?
Klarheit für die WLAN-Anbieter sollte ein Gesetzentwurf schaffen, dem bereits alle Ressorts der Bundesregierung zugestimmt haben. Jetzt legt sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag quer. Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag ist nicht bereit, den vorliegenden Gesetzentwurf zur WLAN-Haftung abzuschließen. Damit verhindert sie notwendige Klarstellungen zur Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter und blockiert ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages und der Digitalen Agenda.
„Eine Einigung auf den Gesetzentwurf für ein Drittes Telemedien-Änderungsgesetzes war heute in greifbarer Nähe. Seitens des Koalitionspartners wurden dann aber neue und grundsätzliche Bedenken vorgetragen, die sogar die jetzige Rechtslage infrage gestellt haben. Eine Einigung auf diese Vorschläge war damit nicht möglich“, teilt dazu die SPD-Bundestagsfraktion mit, und fordert die Unionsfraktion auf, ihren nicht mehr nachvollziehbaren Widerstand aufzugeben: „Deutschland droht sonst weiterhin das Land in Europa mit den wenigsten offenen WLAN-Hotspots zu bleiben.“