Illegale Telefon-Werbung am Wochenende
Cold calls sind nicht erlaubt: Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verbietet vom Angerufenen nicht ausdrücklich genehmigte Anrufe. Tatsächlich wird man regelmäßig mit solchen Überrumpelungsversuchen belästigt. Am Samstagvormittag um 11.32h kommt der Anruf. Im Display eine völlig unbekannte Handy-Nummer: 015214689725. Also meldet man sich erst einmal nicht mit Namen – eine unbekannte Handynummer ist zu oft Hinweis auf Kriminalität. So ist es hier auch wieder: Eine Tonkonserve wird von einem Computer abgespielt, angeblich geht es um Beratung im Pflegefall. Sofort ahnt der Angerufene, dass es hier um einen Umgehungsversuch geht: Der kriminelle Anrufer will den Anschein erwecken, es gehe nicht um Werbung, es solle nichts verkauft werden. Stattdessen kommt am Ende der kurzen Durchsage der Hinweis „Vergessen Sie nicht, auf die 1 zu drücken, damit sie ihre Pflegemittel kostenlos erhalten können“, dann endet der Anruf.
Natürlich drückt man nicht auf die 1. Stattdessen setzt man sich an den Rechner und informiert die Bundesnetzagentur, damit wenigstens diese Telefonnummer stillgelegt wird.