Keine Entschuldigung für Verleumdung
„Die von Ihnen beanstandete Bewertung vom 19.02.2018 auf dem Profil XXX wurde dauerhaft von unserer Plattform unter www.jameda.de entfernt.“ Das ist Alles, was Jameda am 29.5.2018 zum Abschluss eines klassischen Verleumdungsfalls einfällt. Keine Entschuldigung, kein Wort des Bedauerns. Nur ein Textbaustein, der nicht auf die konkrete Beschwerde eingeht und dessen Beliebigkeit geradezu eine Frechheit ist:
Dies kann unterschiedliche Gründe haben:
• Der Nutzer hat sich nicht auf die Prüfung zurückgemeldet oder seine Bewertung selbst entfernt.
• Im Rahmen der Prüfung hat sich herausgestellt, dass die Bewertung nicht unseren Nutzungsrichtlinien entspricht.
• Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen haben wir uns entschieden, die Bewertung nicht wieder zu veröffentlichen.
Fast dreieinhalb Monate musste sich der Hausarzt damit auseinandersetzen: Ein Mann, der nie in seiner Arztpraxis gewesen war, schrieb auf dem Bewertungsportal Jameda.de eine böswillige Beurteilung über den Arzt. Nur durch Zufall bekam der Arzt das überhaupt mit und beanstandete dies. Nur durch Zufall konnte der Arzt den konkreten Fall rekonstruieren, einfach weil dieser Möchtegern-Patient so denkwürdig arrogant aufgetreten war – er war schon am Telefon so anmaßend und fordernd, dass der medizinischen Fachangestellten dieser Kontakt in Erinnerung geblieben war. „Privatversichert, Alter: unter 30“, so charakterisierte er sich selbst auf Jameda.
Jameda kassiert bei den Ärzten ab. Ärzte müssen viel zahlen, wenn sie bei Jameda mit einem Foto und weiteren Angaben erscheinen wollen (gab es da nicht mal ein Werbeverbot für Ärzte?). Wehrt sich der Arzt gegen eine böswillige Bewertung, bleibt monatelang ein Hinweis im Internet stehen. Das Prinzip ist einfach: Für Jameda den Profit, für den Arzt den Schaden, und für die Nutzer des Bewertungsportals irreführende, wertlose Informationen.
Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber sich mit den Auswüchsen dieser und anderer Bewertungsportale näher befasst.