Unter den vielen Menschen, die 2015 und auch davor nach Deutschland gekommen sind, sind viele, deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Mit der bestandskräftigen Ablehnung ihres Asylantrags und der Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote bestehen, müssen sie Deutschland auch wieder verlassen. Diese Ausreisepflicht konnte in der Vergangenheit in vielen Fällen nicht durchgesetzt werden: sie sind verpflichtet, das Land zu verlassen, tun es aber nicht.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Bundestag am 18.5.2017 beschlossen hat, soll nun die Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender schneller und konsequenter umsetzen. Das gilt gerade solchen Ausreisepflichtigen, von denen eine Gefahr für die Sicherheit ausgeht, sogenannte Gefährder. Sie sollen künftig verpflichtet werden können, eine „elektronische Fußfessel“ zu tragen, und können auch leichter in Abschiebehaft genommen werden.
Diese Haft für gefährliche Ausreisepflichtige soll in Zukunft auch dann zulässig sein, wenn die Abschiebung nicht absehbar innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann. Das ist bei fehlenden Reisepapieren noch immer häufig der Fall. Wenn das Heimatland wie im Fall Amri, dem Attentäter von Berlin, nicht innerhalb von drei Monaten Papiere ausstellt, durften bisher auch Gefährder nicht in Abschiebehaft festgesetzt werden – das wird jetzt anders: wenn der Herkunftsstaat des Gefährders nicht an der Abschiebung mitwirkt oder diese sogar verzögert, kann die Abschiebungshaft speziell für vollziehbar Ausreisepflichtige, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht , auf insgesamt 18 Monate verlängert werden. Abzuschiebende Gefährder dürfen künftig auch in regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht werden, wenn die Abschiebungseinrichtung keine geeignete Unterbringung ermöglichen kann.
Zu den sonstigen geplanten Maßnahmen gehört eine Regelung, nach der die Länder Asylsuchende ohne Bleibeperspektive die Verpflichtung verlängern können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen.
Auch mit einigen Tricks soll es ein Ende haben: SPD und CDU/CSU haben im Innenausschuss durchgesetzt, dass „die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels verhindert“ wird.