Erst gab es Probleme mit den Titeln. Münsters Wahlberechtigte mit Doktor- oder Professortitel wurden beim Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl 2017 nicht korrekt adressiert. Der Fehler ist behoben.
Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, stolpert jetzt über die nächsten Ungenauigkeiten. Aus dem großen grauen Umschlag mit den Briefwahlunterlagen fällt ein „Merkblatt zur Briefwahl“, und weil man ja nichts falsch machen will, schaut man rein. Unter „wichtige Hinweise“ heißt es da: „3. unterschreiben Sie die im umrandeten Feld des Wahlscheins vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Datums“. Also sucht man ein umrandetes Feld – das gibt es aber nur auf der Vorderseite des Wahlscheins, und da soll man gar nichts reinschreiben; die Wahlschein-Nummer steht da und noch ein paar vorgedruckte Angaben. Auf der Rückseite des Wahlscheins findet sich dann tatsächlich eine Überschrift „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“, darunter muss man unterschreiben, aber ohne Umrandung.
Die nächste Irritation kommt, wenn man die Hinweise auf dem roten Wahlbriefumschlag liest. „Den weißen Wahlschein“ soll man in diesen Umschlag stecken. Über diesem Hinweis blickt man auf die Rückseite des Wahlscheins, aber weiß? Ein Drittel der Fläche ist mit einem roten Flächenaufdruck versehen – ist das der weiße Wahlschein, oder muss man den noch irgendwo anders suchen? Doch, der Zettel mit dem roten Flächenaufdruck ist der „weiße Wahlschein“.
Erbsenzählerei? Briefwahlunterlagen müssen glasklar sein, völlig ohne Missverständnisse zu lesen, auszufüllen und abzuschicken. So ganz haben die Redakteure dieser Unterlagen das diesmal nicht hingekriegt.