Guter Wille, Güte, Empathie, Offenheit, Großherzigkeit: Wohlwollen, mit diesen Aspekten umschrieben, ist ein Kriterium moralischen Handelns. Wohlwollen zeigt man in der freien Entscheidung, eine oder mehrere Personen freundlich und entgegenkommend zu behandeln.
„Sehr wohlwollend“ will der neue Landesdirektor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in die Familien der Missbrauchsopfer von Lügde gehen (Westfälische Nachrichten 3.10.2022). Sie haben möglicherweise Ansprüche auf finanzielle Entschädigung. Das Opferentschädigungsgesetz gibt einen Ausgleich für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen einer vorsätzlichen Gewalttat, der Landschaftsverband ist die zuständige Behörde.
Es geht um gesetzlich geregelte, juristische Ansprüche. Um guten Willen, Güte und Großherzigkeit geht es überhaupt nicht: Die Behörde muss in einer schwierigen Situation einfach ihre Arbeit machen. Der Landschaftsverband hat drei Jahre nach den Taten noch keine Entschädigung bewilligt und flüchtet sich in Kriterien des moralischen Wohlwollens. Kein überzeugender erster Aufschlag für den neuen Landesdirektor. Auch gesellschaftspolitisch will er „das eine oder andere anstoßen“ – hoch lebe die Unverbindlichkeit.