Nun ist Amazon erwischt. Man konnte es sich denken, aber trotzdem war es eine Überraschung. Amazons Echo, das Mikrofon des großen Bruders in Wohn- und Schlafzimmern der Bürger, hört mit – und Alexa speichert viel mehr und viel länger als nötig. Noch schlimmer: Amazon behält diese Mitschnitte nicht für sich. Die c’t berichtet in ihrer Ausgabe 1/2019 über einen konkreten Fall. Ein Amazon-Kunde fordert nach Datenschutzrecht eine Auskunft über „seine“ Daten und bekommt die Mikrofon-Mitschnitte eines anderen Kunden. Die Daten sind so umfangreich und so differenziert, dass sowohl der andere Kunde als auch dessen Partnerin ohne weiteres identifiziert werden konnten.
Naiv ist es, anderen Leuten zu erlauben, in der eigenen Privatsphäre herumzuschnüffeln. Wer sich Echo und Alexa ins Haus holt, ist also selber schuld?
Ganz so einfach kann die Antwort nicht sein. Natürlich muss jeder mit Missbrauch rechnen, der anderen den Zugriff auf seine Privatsphäre erlaubt oder seine Daten anvertraut, sei es in einer Cloud, sei es im Austausch von Kontakten und Terminen oder durch simplen Online-Einkauf. Das ist die eine Seite: Es hüte sich, wer sich mit datenhungrigen Wirtschaftsunternehmen einlässt.
Die andere Seite ist das rechtswidrige Ausspionieren unbeteiligter Dritter. Die Recherche der c’t in dem konkreten Fall belegt, dass auch die Partnerin des Echo-Alexa-Kunden ausspioniert worden ist. Das heißt aber auch: Jeder, der diese Wohnung betritt, wird abgehört. Wer in den durch Echo abgehörten Räumen angesprochen wird oder selber irgendwelche Geräusche von sich gibt, kann auf lange Zeit in den Datenspeichern von Amazon landen – ein Kinderspiel, daraus für jeden Bürger ein Persönlichkeitsprofil zu entwickeln und auf ewig in Amazons Rechnern zu speichern.
Das ist verboten. Das deutsche Strafrecht hat eine ganz klare Antwort auf solchen Einbruch in die Privatsphäre. § 201 Strafgesetzbuch lobt unter der Überschrift „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ bis zu drei Jahre Gefängnis aus für den, der unbefugt das „nichtöffentlich gesprochene Wort“ eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder mit einem Abhörgerät abhört. Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.
Wer sich also Echo und Alexa (oder Ähnliches von anderen Anbietern) ins Haus holt, muss aufpassen, wenn er die Tür öffnet. Jeden Besucher, auch den Paketboten an der Tür muss er darauf hinweisen, dass Alexa mithört, und muss um Erlaubnis bitten. Am einfachsten ist das altbewährte Schild „Hier wache ich“ an der Tür, aber statt des Schäferhund-Bildes mit einem Hinweis auf Echo und Alexa versehen. Wenn der Besuch nicht einverstanden ist, dass er von Amazon abgehört wird, muss Alexa außer Gefecht gesetzt werden: Der Echo muss in eine funkdichte Metalldose gesperrt werden. Oder man entsorgt ihn, erst einen Schlag mit dem dicken Hammer auf das Ding, dann ab in den Elektronikschrott.
Amazon gehört dringend auf den Prüfstand der staatlichen Datenschützer und Staatsanwälte. Je eher desto besser. Und ob Echo und Alexa unter den Tannenbaum gehören, ins Bad und ins Schlafzimmer, sollte man sich ab sofort doch etwas gründlicher überlegen. Falls man nicht im Gefängnis länger darüber nachdenken will. Und wenn das Ding schon da ist, also, wie wäre es dann mit dem dicken Hammer?