Kinderehe soll abgeschafft werden

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 25.4.2017 einen Gesetzentwurf zum Verbot von Kinderehen beschlossen. Die erste Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag wird bereits am 28.4.2017 erfolgen. Das Gesetz gegen Kinderehen soll nach dem Willen der SPD rasch beschlossen werden, damit in Deutschland künftig keine Kinderehen mehr geschlossen oder anerkannt werden.

Kinder gehören nicht vor den Traualtar, sondern in die Schule. Deshalb wird mit dem Gesetzentwurf das Ehemündigkeitsalter für in Deutschland geschlossene Ehen ausnahmslos auf 18 Jahre heraufgesetzt. Ehen, bei denen ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, sind künftig automatisch nichtig. Ein Aufhebungsverfahren ist dazu nicht erforderlich.

Ehen, bei denen ein Ehepartner das 16. Lebensjahr vollendet hat und noch keine 18 Jahre alt ist, sind künftig durch gerichtliche Entscheidung aufzuheben. Dies gilt insbesondere für im Ausland geschlossene Ehen. Neu ist, dass die Jugendämter in diesen Fällen zwingend einen Antrag auf Aufhebung der Ehe beim Familiengericht stellen. Die Grundsätze gelten auch, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde. Die zwingende Antragstellung durch die Jugendämter stellt sicher, dass künftig ausnahmslos alle Kinderehen gerichtlich überprüft und aufgehoben werden. Von der Aufhebung kann nur in ganz engen Ausnahmefällen abgesehen werden.

Weil eine religiöse Eheschließung erheblichen Bindungsdruck auf junge Mädchen ausübt, sollen religiöse Trauungen von Minderjährigen verboten werden. Wer entgegen diesem Trauungsverbot Minderjährige traut, muss nach dem Gesetzentwurf künftig mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.