Ein Beitrag von Friedhelm Redlich, Greven
Münster kennt Kardinal von Galen. Man begegnet ihm nicht nur als überlebensgroßes Denkmal am Dom der Stadt, sondern es wurden auch zahlreiche Straßen und Schulen in Münster und ganz Westfalen nach ihm benannt. Ohne seinen Einsatz gegen die Euthanasie oder die Enteignung der Kirchen während der NS-Zeit schmälern zu wollen, es hat mich schon länger gewundert, dass man kaum andere aktive Widerstandskämpfer aus diese Stadt kennt. Als ehemaligen Betriebsrat und Gewerkschafter interessiert mich besonders der Widerstand aus der Arbeiterbewegung gegen den Faschismus in Deutschland. Ein Thema, um das man zum Beispiel im Ruhrgebiet nicht herumkommt. In Münster fällt den meisten Menschen kein Name dazu ein. In Hiltrup kennt kaum jemand die Mitbürger, die sich vor 1933 in der Musikkapelle Schwarz-Rot-Gold für die Republik einsetzten.
Am Ende eines Besuchs im Felix-Nussbaum-Museum in Osnabrück fand ich im Museumsshop ein Buch „Widerstand im Osnabrück der NS-Zeit – 36 Biografien mutiger Menschen“. Mein Gedanke war, warum gibt es so ein Buch nicht auch in Münster?
Das war der Ausgangspunkt für meine Recherchen. Ich begann, erste Hinweise dazu in der Geschichte der Stadt Münster zu suchen. Als erstes wurde ich auf die Wanderausstellung von 2011 der Villa ten Hompel aufmerksam: Widerstände gegen den Nationalsozialismus im Münsterland. Im Reader dazu fand ich erste Namen von Personen aus der Arbeiterbewegung in meiner Heimatstadt.
In Fachkreisen erschienen Veröffentlichungen dazu. Der Historiker Joachim Kuropka schrieb zum Beispiel:- Auf dem Weg in die Diktatur. Zu Politik und Gesellschaft in der Provinzialhauptstadt Münster 1929-1934, 1984.
- Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Münster, 1987.
Darin finden sich auch kurze Hinweise auf die Arbeiterbewegung. Aber es wurde kein einziger Name genannt, und die Beschreibung darin war eher distanziert („Die KPD-Wählerschaft und -Mitgliedschaft … entstammten zum guten Teil auch dem proletarischen Milieu, das ins Asoziale und Kleinkriminelle ausfaserte.“). Kuropka beschrieb Bischof von Galen, den „Löwen von Münster“ als den herausragenden Widerstandskämpfer der Stadt.

Kuropka gab den Hinweis auf eine Druckschrift des MSB-Spartakus aus dem Jahr 1973 mit dem Titel „Der ROTE ARBEITER – Münster unter’m Hakenkreuz. Der antifaschistische Widerstand von Arbeitern und Studenten im Raum Münster“. Die Druckschrift wurde an der Universität in Münster verteilt. Erhalten sind nur noch einzelne Zitate, darin ein Interview mit Georg Kipp, der in der NS-Zeit wegen Hochverrats angeklagt und verurteilt wurde und im Zuchthaus landete.
Nach diesen ersten Ergebnissen begann für mich der Weg in die Archive. Besonders das Landesarchiv Westfalen am Bohlweg und das Bundesarchiv in Berlin waren eine ergiebige Quelle. Ich fand schnell Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu zwei großen Prozessen:- Vermillion und Genossen – Landgericht Münster 5 OJs 192/35
- Georg Kipp, Arnold Münster und Genossen – Landgericht Münster 5 OJs 71/35.
Dazu gab es zahlreiche Querverweise auf weitere Verfahren in Münster und die Akten der Wiedergutmachungsverfahren nach Ende des Krieges, die teilweise bis 1966 andauerten. Ich fand insgesamt über 100 Personen, die damals verfolgt, eingesperrt, gefoltert, verurteilt und teilweise auch umgebracht worden sind.
Wo haben diese Menschen in Münster gewohnt: Das zeigt diese Karte.

Welche Berufe hatten diese Menschen? Man stellt fest, dass sie ganz normale Handwerks- oder Arbeiterberufe hatten. Durch die schwere Wirtschaftskrise der 20er Jahre waren sie oft schon jahrelang arbeitslos und lebten von der sehr geringen Wohlfahrtsunterstützung. Einige lebten in Notunterkünften der Stadt (Baracken), da sie die Mieten für eine normale Wohnung nicht bezahlen konnten. Sie waren oft verheiratet und hatten mehre, noch kleine Kinder.

Bei der Verurteilung (i.d.R. im Jahr 1935) waren die meisten zwischen 28 und 38 Jahre alt. Es waren zu 90% Männer, aber es gab auch Frauen, die verfolgt wurden.
Die Haftstrafen, die 1935 verhängt wurden, betrugen im Mittel 1,5 bis 2 Jahre. Aber es gab auch Urteile bis zu 10 Jahren Zuchthaus. Einige wurden später in den 1940er Jahren erneut verurteilt oder kamen ohne Urteil in ein KZ oder in die Strafdivision 999. Einige starben an den Haftbedingungen oder fielen im Krieg.
Zu den beiden großen Prozessen:
Rotfrontkämpferbund (RFB): Vermillion und Genossen – Landgericht Münster 5 Ojs 192/3521 Angeklagte aus dem Umfeld der KPD: Bernhard Vermillion, Otto Antoni, Heinrich Bruns, Josef Bußmann, Johannes Cordsen, Martin Dames, Johann Dibowski, Wilhelm Hälker, Heinrich Harms, Johann Hautopp, Wilhelm Kienhorst, Otto Lange, Johann Lörks, Otto Pieper, Gustav Polczynski, Karl Roggenbach, Bernhard Schmidt, Albert Steinwascher, Alfons Sundermann, Bernhard Thomas, Johann Vorschütz.
Zwei Angeklagte erschienen nicht zum Prozess: Johann Becker flüchtet nach Ende der U-Haft 1934 in die Niederlande und schloss sich 1936 den Internationalen Brigaden in Spanien an. Er wurde später in den Niederlanden verhaftet und verurteilt. Albert Riechmann war der NSDAP und der SA beigetreten und nach Berlin umgezogen; er wurde dort verhaftet und später verurteilt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren sehr umfangreich, die Akten nur zu diesem Prozess haben einen Umfang von mehr als 4.000 Seiten. Mehrere andere Verfahren wurden aus den Ermittlungen abgeleitet und weitere Menschen angeklagt.
Die Verhaftungen der Angeklagten fanden kurz nach dem Reichstagsbrand am 28. Februar 1933 und um die letzte Reichstagswahl am 5. März 1933 in mehreren Wellen statt. Die Polizei, verstärkt von SA und SS, nutzte dabei die umfangreichen Akten aus der „Beobachtung“ der linken Gruppierungen in Münster.
Vorgeworfen wurden den Angeklagten u.a. das Drucken und Verteilen von Flugblättern zur Reichstagswahl 5. März 1933 sowie das Beschmieren von Brücken in Münster Süd im Juni 1933. Der Hauptvorwurf war „Vorbereitung zum Hochverrat“. Strafverschärfend wirkte sich aus, dass man sich zum Selbstschutz gegen Übergriffe der SA in den Arbeiterwohngebiete auch schon vor dem 30. Januar 1933 vereinzelt Pistolen beschafft hatte.
Alle Angeklagten wurden durch den ermittelnden Staatsanwalt über einen Zeitraum von fast zwei Jahren mehrfache verhört und blieben fast immer die ganze Zeit in Haft.

Zunächst blieben sie in Münster, dann für einige Wochen im Gestapo-Gefängnis in Recklinghausen (Hölle von Recklinghausen) für sogenannte „verschärfte Verhöre“: Schlimmste Folter durch brutale Schläge, um Aussagen und Geständnisse zu erzwingen.
Roter Arbeiter: Kipp, Münster und Genossen – Landgericht Münster 5 OJs 71/3517 Angeklagte mit deutlich gemischter Zusammensetzung (SPD, KPD, Naturfreunde, Christliche Studenten, …): Georg Kipp, Heinrich Hartmann, Arnold Münster, Johann Müller, Karl Kästner, Theodor Hautopp, Hubert Winter, Wilhelm Düren, Arnold Hövener, Ferdinand Kreimer,
Anton Kloß, Franz Schopp, Hermann Bücker, Reinhold Schmidt, Heinrich Kipp, Theodor Stetskamp, Karl Urlaub.
Hauptvorwurf: Vorbereitung zum Hochverrat, Bildung einer kriminellen Vereinigung,
Beeinflussung der Massen durch Herstellen und Verbreitung von Schriften. Die Gruppe hatte über Monate konspirativ eine Zeitung „Roter Arbeiter“ in einem Bootshaus an der Werse gedruckt und unter Wohnungstüren durchgeschoben oder an Arbeitsplätzen verteilt. Die Gruppe arbeitete stark konspirativ. Niemand kannte alle Mitglieder der Gruppe, in der Regel kannte man nur drei bis vier Personen. Deshalb wurde nur etwa die Hälfte der Gruppe verhaftet und verurteilt. Ein Kurier, der Zeitungen aus den Niederlanden nach Münster brachte, war verhaftet worden und hatte unter Folter einige Namen preisgegeben.
Die Angeklagten erhielten deutlich höhere Strafen als beim Rotfrontkämpferbund (RFB)-Prozess. Die Prozessakten zu diesem Gerichtsverfahren lagerten zunächst in Ost-Berlin und wurden nach der Wiedervereinigung dem Bundesarchiv in Berlin übergeben.
Der Schuhmachermeister Emil Dahlmann (1902-1960) gehörte zu der Gruppe, die Zeitungen aus den Niederlanden über die Grenze nach Deutschland schmuggelte. Er war 1929 in Hiltrup der KPD beigetreten, dort wurde er 1931 politischer Leiter einer Ortsgruppe. Am 11.3.1933 wurde er von der Gestapo in „Schutzhaft“ genommen. Er wurde am 31.8.1934 entlassen und flüchtete am 14.10.1934 nach Holland. Die KPD baute in den Niederlanden eine Organisation für den Widerstand gegen die NSDAP auf (Brauer, J.L.M., Disssertation an der Universität Amsterdam 2022). Ostern 1935 half Dahlmann bei einem ersten Schmuggeltransport von Druckschriften über die Grenze nach Deutschland. Ein Teil der Druckschriften ging auch nach Münster zu der Widerstandsgruppe, an der der Chemiestudent Arnold Münster (“Roter Arbeiter”) beteiligt war. Ende März oder Anfang April 1935 ging Dahlmann nach eigener Auskunft illegal nach Deutschland und gründete 1935 die Ortsgruppe der KPD in Hiltrup. Im August 1935 wurden die KPD-Aktivisten verhaftet, als sie 3000 Exemplare „Die Rote Fahne“, „Tribunal“ und „Die Junge Garde“ aus den Niederlanden nach Deutschland schmuggeln wollten. Emil Dahlmann wurde 1936 zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt. Dahlmann wurde anschließend im März 1942 in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert, nach Kriegsende lebte er in Hiltrup und arbeitete als Schuhmachermeister.

Nach Absitzen der Haftstrafe kamen die Verurteilten dieser Prozesse oft wieder in Schutzhaft, in ein Konzentrationslager oder später (ab 1942) in die Strafdivision 999. Erneute Verurteilungen gab es zum Beispiel für das Abhören von Feindsendern oder nach dem sogenannten Heimtückegesetz; es stellte alle kritischen Äußerungen unter Strafe, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.
Weit über 80 Menschen sind in Münster wegen Widerstand gegen das NS-System verurteilt worden. Darüber hinaus sind weitere Menschen aktenkundig verdächtigt und verhört worden. Zur Verfolgung der Sozialdemokraten und der Gewerkschafter in Münster bedarf es noch weiterer Recherche.
Wiedergutmachung nach 1945:
Unmittelbar nach Kriegsende gab es Haftentschädigung für die Verfolgten durch lokale Wiedergutmachungsausschüsse. Die ersten Ausschüsse wurden von ehemaligen Verfolgten geleitet und organisierten Unterstützung für die heimkehrenden Verfolgten. Die kommunale Verwaltung war zu diesem Zeitpunkt überfordert, dies eigenständig durchzuführen.
1949 wurden in verschiedenen Bundesländern und in der britischen Besatzungszone Gesetze zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetze) erlassen. 1953, 1956 und 1965 wurden die Regelungen vereinheitlicht und die Leistungen verbessert. Die Entschädigungspraxis war von Stichtagen abhängig, sie wurde vielfach kritisiert als „Hierarchie der Opfer“. Bestimmte Gruppen hatten es in Deutschland deutlich schwerer als andere entschädigt zu werden. Dazu gehören beispielsweise Sinti und Roma, Homosexuelle, sogenannte „Asoziale“ und „Berufskriminelle“ sowie Deserteure und Kriegsdienstverweigerer.
Die Verfolgten (oder ihre Nachfahren) mussten Anträge bei den Dezernaten für Wiedergutmachung stellen. Das Urteil aus der NS-Zeit musste formal aufgehoben werden. Die Verfolgung (Urteile, Haftstrafen, KZ-Aufenthalte, …) musste vom Antragsteller nachgewiesen werden, die erlittenen Schäden mussten glaubhaft gemacht werden (Lohnausfall, Schaden im Fortkommen durch Verweigerung der Meisterprüfung, …). Da oft zunächst keine Akten vorhanden oder auffindbar waren, wurde mit eidesstattlichen Versicherungen von anderen Verfolgten gearbeitet und mit den Haftverzeichnissen der Gefängnisse. Gesundheitliche Schäden mussten durch Ärzte festgestellt und ihr ursächlicher Zusammenhang z.B. mit der Folter in Recklinghausen belegt werden. Die Verfahren zogen sich teilweise von 1954 bis weit in die 60er Jahre hinein.
Praxis der Wiedergutmachung in Münster:
Es gab in Münster sehr umfangreich eine sachlich korrekte Bearbeitung durch die namentlich bekannten städtischen Beamten. Diese waren oft über viele Jahre mit den Verfahren betraut.
Verurteilten im Prozess „Rotfrontkämpferbund (RFB)“ wurde teilweise vorgehalten, dass sie ja schon vor dem 30. Januar 1933 mit ihrem „Widerstand“ angefangen hätten. Dadurch gab es keine Aufhebung des Urteils und daher Probleme mit der Anerkennung von Schäden. Bei der Verhaftung 1933 arbeitslos gewesene Verfolgte erhielten keine Entschädigung für entgangenen Lohn während der Haftzeit. Ärzte, die gesundheitliche Folgen beruteilten, waren oft Mitglieder von NS-Organisationen (NSDAP, SS-Reiterstaffel, SA, …) gewesen und sollten nun Gutachten für die Gegner des Nationalsozialismus schreiben.
Der Zusammenhalt unter den Verurteilten war auch nach dem Krieg stark. Man teilte sich oft den Wohnort oder die Arbeitsstätte und unterstützte sich mit eidesstattlichen Versicherungen und Zeugenaussagen.
Viele der Verurteilten versuchten nach dem Krieg als Selbstständige ihr Glück und wurden Kohlenhändler, Betonsteinhersteller oder fertigten Holzspielzeug.
Erinnerung:
Ich konnte bislang 28 Nachfahren von 14 Verfolgten erreichen. Das Schicksal der Vorfahren wird nicht immer positiv erinnert. In den Familien wurde oft lange geschwiegen. Auch heute noch ist es für die Nachfahren manchmal problematisch, sich damit zu beschäftigen. Aber es gab auch positive Reaktionen der Nachfahren.
Auf einer Veranstaltung in der Villa ten Hompel am 11.12. 2025 wurden Gedenkblätter zu einigen Verfolgten verlesen. Ein Stolperstein für Heinrich Harms als Verfolgten des Widerstands in Münster liegt vor dem Haus Aegidiistr. 51 in Münster. In Hiltrup liegt vor dem Haus Am Klosterwald 5 ein Stolperstein für den katholischen Priester Bernhard Poether, der wegen seines Einsatzes für polnische Zwangsarbeiter verfolgt wurde. An die jüdische Familie Salomon erinnern drei Stolpersteine vor dem Haus Westfalenstr. 176.
Ein Buch über die Ergebnisse dieser Recherchen ist für das Jahr 2027 geplant. Neben der Darstellung der Verfolgung soll in einem zweiten, biografischen Teil an alle Personen erinnert werden, die ich erforschen konnte. Ihr Mut und ihr Opfer sollen nicht vergessen bleiben.
(Verfasser: Friedhelm Redlich, www.redlich.me. Mit Dank an die Unterstützer des Projekts: Peter Schilling (Verein Spuren Finden), Dieter Wever (ehemals JVA), Timo Nahler (Arolsen Archives) und die vielen MitarbeiterInnen der Archive in Stadt, Land und Bund, insbesondere Valentin Kramer und Phillipp Erdmann. Hinweise und Nachfragen sind erbeten an den Verfasser unter friedhelm@redlich.me. Münster, März 2026. Bearbeitung: Henning Klare, 14.4.2026.)