Strafrechtliche Konsequenzen geplant
Rettungskräfte werden nach Verkehrsunfällen Immer öfter durch Gaffer behindert oder sogar tätlich angegriffen. Die Rechtspolitiker der Koalition haben sich deshalb darauf geeinigt, den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften zu unterstützen und in dessen Rahmen einen eigenen Straftatbestand zur Bestrafung von behindernden Gaffern einzuführen.Angriffe gegen Polizeibeamte, aber auch gegen Rettungskräfte sind nicht zu tolerieren, deshalb erhöht der Gesetzesentwurf das Strafmaß für Attacken gegen Polizisten und Rettungskräfte. Wer sich für die Sicherheit der Allgemeinheit einsetzt, muss strafrechtlich besser geschützt sein. Gerade Rettungskräfte engagieren sich oft ehrenamtlich in ihrer Freizeit für die Bürger, deshalb müssen Angriffe auf sie schärfer unter Strafe gestellt werden. Die Rechtspolitiker von SPD und Union unterstützen den von Bundesjustizminister Maas vorgelegten Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften (und auch von Gerichtsvollziehern).
Wer Rettungskräfte bei ihrem Einsatz behindert, muss in Zukunft mit Strafe rechnen. Die Rettung der Opfer muss absoluten Vorrang vor der Schaulust der Gaffer haben. Der neue Paragraf 323 c Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) wird dies regeln.
In diesem Zusammenhang wird auch dafür gesorgt, dass das Andenken von verstorbenen Opfern geschützt wird. Nachdem schon das Fotografieren und das Zur-Schau-Stellen von verletzten Unfallopfern unter Strafe steht, wird diese Vorschrift auf verstorbene Unfallopfer erweitert. Fotos von Verletzten und Toten nach einem Unglück gehören nicht in die Medien.