Die Westfälischen Nachrichten (26.3.2026) zitieren Jens Spahn, Fraktionsvorsitzenden der CDU im Bundestag: „Die völkerrechtliche Prüfung obliegt in diesem wie in anderen Fällen der Bundesregierung, und ich erwarte von Amts- und Würdenträgern der Bundesrepublik, dass sie diese Prüfung abwarten und sie auch respektieren.“ Spahn zielt damit auf die kurze Bemerkung unseres Bundespräsidenten Steinmeier, der gegenwärtige Krieg der USA und Israels gegen den Iran sei nicht vom Völkerrecht gedeckt.
Der Bundespräsident ist das höchste Verfassungsorgan der Bundesrepublik. Seine Befugnisse reichen so weit, vom Bundestag beschlossene Gesetze auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und notfalls nicht in Kraft zu setzen. Aus guten Gründen gibt es keinen Maulkorb für ihn.
Wer das Amt des Bundespräsidenten in Frage stellt und ein Alleinentscheidungsrecht der Bundesregierung in der öffentlichen Diskussion über Grundfragen unseres Zusammenlebens reklamiert, ist eine Gefahr für die Demokratie.
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