Rentensysteme in Ost und West werden angeglichen

Ein einheitliches Rentensystem, das war die große Herausforderung für die deutsche Wiedervereinigung. Gegen Wiederstand aus CDU und CSU hat sich die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, und das Bundeskabinett hat den Entwurf von SPD-Arbeitsministerin Nahles für ein „Rentenüberleitungsabschlussgesetz“ abgesegnet. Mit der schrittweisen Angleichung des Rentenwerts bis 2025 wird endlich ein einheitliches Rentensystem für ganz Deutschland geschaffen. Mit dem einheitlichen Rentenwert in Ost und West wird eine große Gerechtigkeitslücke geschlossen und die Lebensleistung vieler Ostdeutscher anerkannt.

Von der schrittweisen Angleichung des Rentenwerts profitieren die Rentner sowie sehr viele Arbeitnehmer in Ostdeutschland. Wichtiges Ziel bleibt die Lohnangleichung zwischen Ost und West. Gleiche Leistung muss auch gleich entlohnt werden. Höhere Löhne führen zu höheren Rentenansprüchen.
Ein Wermutstropfen bleibt, dass die Rentenangleichung teilweise aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung bezahlt werden wird. Die SPD ist weiterhin der Auffassung, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuermitteln finanziert werden müsste.